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Düstere Aussichten...

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 14/2/2018 19:38:41
Tags: MangasKipoBeierJungsforumBundesgericht

Düstere Aussichten!
Aber keineswegs unrealistisch!
Ich kenne mich zwar neben Informationen im "Jungsforum" und in weiteren Medien, aber auch durch persönliche Kontakte mit Betroffenen in Freiheit und in Haft nicht weiter aus, wie das in Deutschland läuft. Aber was Gabriel befürchtet, sehe ich als durchaus mögliche Entwicklung an und kann nur bestätigen, dass es auch in der Schweiz noch weiter in diese Richtung geht. Die Beier-Seuche hat sich ja auch hier schon gut etabliert. Und was Bilder betrifft, ist die Schweiz ja schon weiter.
Beier: "unterscheidet nicht mehr zwischen 'Kinderpornografie' und 'Bilder mit Kindern', sondern macht den Betrachter zum Bewertungskriterium und erklärt neuerdings, dass jedes Bild missbräuchlich benutzt wird und somit aus dem abgebildeten Kind ein Opfer macht, wenn es einer sexuellen Erregung dient. Deswegen benutzt er den Begriff 'Kinderpornografie' kaum mehr, sondern spricht nur noch von 'Missbrauchsdarstellungen. An diesen Begriff werden wir uns gewöhnen müssen."
, Er meint aber immerhin noch  echte Kinder.
Dass die Schweiz noch restriktiver vorgeht, was Bilder betrifft, bestätigt das am 9.Januar dieses Jahres gefällte Urteil des Bundesgerichtes (die höchste Instanz unseres Gerichtswesens) gegen den Verwahrten Beat Meier, den ich regelmässig besuche. Eine unglaubliche, aber wahre Tatsache: Es bestätigte das Urteil eines Zürcher Bezirksgerichtes, das Beat wegen dem angeblichen Herunterladen von Mango-Kipos, also gezeichneten Bildern, zu einer unbedingten Geldstrafe von 75 Tagssätzen von Fr.10.- verurteilt hat und wies die unentgeltliche Rechtspflege ab und fordert von ihm noch Fr. 1200.- Gerichtskosten.
Zitat aus dem Bundesgericht : "Weil es hier nur mehr um die Frage des Besitzes pornografischer Bilder geht, spielt es keine Rolle, ob diese von einem Dritten auf den Datenträger des Beschwerdeführers heruntergeladen wurden und unter welchen näheren Begleitumständen dies geschehen ist. Der Frage nach dem genauen Zeitpunkt wäre einzig dann Bedeutung beizumessen, wenn man der vom Beschwerdeführer in den Raum gestellten Hypothese folgte, wonach die Bilder erst nach der Einziehung des USB/UMTS-Modems vom 17. Juli 2012 durch einen Mitarbeiter der Strafanstalt oder durch "Hacken" auf die Speicherkarte gelangte. Eine solche Annahme hat die Vorinstanz als abwegig und lebensfremd bezeichnet. " (Hervorhebung durch mich!)
Nach Beschlagnahmung des Modems wurden aber noch 23 Internetzugriffe von einer unbekannten Drittperson registriert und wurden noch mehr als 2 Gigabite Datentransfers nachgewiesen. Es ist nachweisbar bekannt, dass schon in anderen Fällen zu Ungunsten eines Beklagten belastendes Material untergeschoben wurde. Also keineswegs etwas das als abwegig und lebensfremd bezeichnet werden kann! Ganz abgesehen von der lächerlichen Tatsache, dass sich sogar ein Bundesgericht im Detail und genauer Beschreibung mit gezeichneten Kipos befassen "muss"!

Jede Gegenwehr gegen solche Entwicklungen ist gut und muss geleistet werden, auch wenn es noch so aussichtslos erscheint.


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